Ab dem 1. Februar 2014 muss auf allen Überweisungen und Lastschriften in Euro statt Kontonummer und Bankleitzahl die International Bank Account Number (IBAN) angegeben werden. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen wird zusätzlich der Bank Identifier Code (BIC) benötigt.
Für Zahlungsaufträge von Verbrauchern ist diese Regelung jedoch erst ab dem 1. Februar 2016 verpflichtend. Bi zu diesem Zeitpunkt dürfen Verbraucher Überweisungen unverändert mit Kontonummer und Bankleitzahl einreichen. Die Bank übernimmt bei diesen Zahlungsaufträgen die Umwandlung (Konvertierung) von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC.